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Einspruch gegen Laupheimer OB-Wahl zurückgewiesen

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Mit seinem Einspruch wollte Herr Wiest primär eine neue Auszählung der Stimmen erreichen, hilfsweise eine Ungültigerklärung der Wahl und Anordnung einer Neuwahl. Das Regierungspräsidium sieht eigenen Angaben zufolge hierfür keinen Anlass.

Nach Auffassung des Regierungspräsidiums ist nicht zu beanstanden, dass sich der Gemeindewahlausschuss gegen eine neue Auszählung entschieden hat. Auch liegt kein rechtlicher Grund für die Anordnung einer Neuauszählung durch die Rechtsaufsichtsbehörde vor.

Eine unrichtige Feststellung des Wahlergebnisses durch die städtischen Wahlorgane liegt nach Auffassung des Regierungspräsidiums nicht vor. Ebenso wenig konnte eine Verletzung wesentlicher Vorschriften bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl feststellen, durch die das Wahlergebnis möglicherweise beeinflusst worden wäre. Dies wäre jedoch Voraussetzung für die Aufhebung der Wahl.

Herr Wiest hat nun einen Monat Zeit, um gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage zu erheben, heißt es von der Behörde.


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